Rehabilitationssport kann und darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung. Das Budget des Arztes wird dabei nicht belastet. Die Grundversorgung ist also beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein Gesundheitssport Hauenstein e.V. übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Im Grunde kann jeder gesetzlich Versicherte, falls eine entsprechende Indikation bzw. Diagnose vorhanden ist, Rehabilitationssport nutzen, also vom Kind bis zum Senior. Ihr Arzt kann Ihnen, falls es in Ihrem Fall sinnvoll ist, den entsprechenden Rehabilitationssport verordnen.
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