Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für den Reha-Sport als Privatpatient
erhalten haben, so führt dies, anders als bei gesetzlich versicherten
Patienten, nicht zu einer direkten Abrechnung zwischen uns und Ihrer
Krankenversicherung.
Der Vertrag über die Leistung von Kursen für den Rehabilitationssport
kommt vielmehr allein zwischen Ihnen als Rehasportler und uns als
Leistungserbringer zustande. Dies bedeutet, dass wir die Rechnung für
unsere Leistungen allein an Sie stellen werden und Sie diese Rechnung
dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung an Sie einreichen
können.
Unser Anspruch auf Vergütung richtet sich in diesen Fällen aber allein
gegen Sie und ist von Ihnen auch dann zu erfüllen, wenn im Einzelfall
Ihre private Krankenversicherung eine Erstattung ganz oder teilweise
verweigern sollte. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich, sich vorab von
Ihrer Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für den
Rehabilitationssport explizit bestätigen zu lassen.