Beitragsordnung des GSV Hauenstein e.V.i.G.
§1 Grundsatz
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2) Die festgesetzten Beiträge sind zum 1. jedes Monats zu zahlen.
§3 Mitgliedsbeiträge
1) aktive Mitglieder: 20€ / monatlich
2) passive/ Fördermitglieder: 10€/ monatlich
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes und berechtigt zur Teilnahme am Sportangebot des Vereins.
Der Mitgliedsbeitrag wir per Einzugsermächtigung vom Girokonto des Mitglieds abgebucht. Hierzu erteilt das Mitglied eine Einzugsermächtigung.
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bitte auf das Beitragskonto des Vereins.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe der gesetzlichen Regelung fällig.
Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.